Auf diese Hygieneregelungen wird über die entsprechenden Medien (Homepage, Aushang am und im Museum, Information an die Presse) hingewiesen.
Grundlage für dieses Hygieneschutzkonzept sind die Regelungen der hessischen Landesregierung mit Stand 06. Juli 2020
- Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Beim Tragen eines Mund-Nase-Schutzes kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Teilnehmerzahl von Gruppen, die sich im Museum bewegen, ist auf 5 Personen begrenzt.
- Beim Betreten und Verlassen des Museums und bei der Besichtigung der Ausstellungsräume, ist zwingend ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Museums werden die Teilnehmer angehalten, ihre Hände zu desinfizieren. Dasselbe gilt für das Aufsuchen der Sanitäranlagen.
- Bei Veranstaltungen im Versammlungsraum kann nach Einnahme des Sitzplatzes der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist dabei einzuhalten. Die Besucherzahl im Versammlungsraum ist auf 15 Personen begrenzt.
- Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel liegen im Eingangsbereich des Foyers bereit, Masken werden gegen Spende zur Verfügung gestellt.
- Das Außengelände kann für Veranstaltungen genutzt werden. Die Empfehlungen zum Mindestabstand (s.o.) sowie die sonstigen Bestimmungen dieses Konzeptes werden eingehalten.
- Bei jeder Veranstaltung und den Öffnungssonntagen müssen die Personalien der Besucher festgehalten werden. (Liste) Name, Adresse, Telefonnummer. Die Liste wird nach der Veranstaltung im Museumsbüro hinterlegt und gemäß den gesetzlichen Fristen (zurzeit ein Monat) aufbewahrt.
- Die Besucher sind angehalten, nicht zu singen. Auf dem Außengelände darf bei ausreichendem Abstand gesungen werden.
- Alle Räume werden vor und nach der Benutzung durchgelüftet. Sollte das Wetter es erlauben, sollten auch während der Veranstaltung die Fenster geöffnet sein.
- Bei allen Veranstaltungen sollte möglichst auf eine Verköstigung verzichtet werden.
- Ist Verköstigung für den Charakter der Veranstaltungen wichtig, werden Getränke und Kost von den jeweiligen Verantwortlichen portioniert und ausgegeben. Selbstbedienung am Buffet oder offene Auslagen der Verköstigung erfolgt nicht.
- Die Sanitärräume werden nur einzeln aufgesucht. Es liegen Papierhandtücher bereit. Beim Eintreten und Verlassen der Sanitärräume wird der Mindestabstand eingehalten.
- Türklinken und Handläufe werden nach der Veranstaltung desinfiziert.